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GEMA-Pflicht?

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitze Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind.

Grundsätzlich kommt es bei der GEMA- Pflichtigkeit nicht auf die gewerbliche oder Erwerbszwecken dienende Wiedergabe von musikalischen Werken an.

 

 WUNDERLAND GEMA

Einziges Kriterium für die Vergütungspflicht ist:

Die Nutzung oder Wiedergabe der musikalischen Werke muss für die Öffentlichkeit (objektives Element) bestimmt sein.

Nur wenn der Personenkreis, für den die Musik,...

  • abgegrenzt ist und zwischen allen anwesenden Personen
  • eine wechselseitige persönliche Beziehung besteht oder
  • alle eine solche zum Veranstalter haben, ist ausnahmsweise die Öffentlichkeit zu verneinen.
   

 

Die bloße Bezeichnung einer Veranstaltung als nicht öffentlich, reicht dafür nicht aus. Die Veranstaltung muss auch tatsächlich privaten Charakter haben.

Dieses muss der Veranstalter auch nachweisen (z. B. Einladung und Einlasskontrolle; Vorlage des vollständigen Musikprogramms).

Grundsätzlich gilt: Je größer die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung, desto mehr spricht für die Öffentlichkeit dieser Veranstaltung. Bei einem großen Personenkreis können alle Beteiligten gar nicht persönlich miteinander verbunden sein. Gerade diese „persönliche Verbundenheit" (s. o.) ist das herausragende Kriterium für die Beurteilung der Öffentlichkeit einer Veranstaltung.

 

Bei der GEMA sind daher anzumelden:

◊ Veranstaltungen mit Musikdarbietungen,
◊ Aufführungen, Vorführungen u. Wiedergaben von:

  • Musikwerken (Radio, Telefon- Warteschleifen- Musik,...),
  • Computersoftware
  • audiovisuellen Datenträgern (Video, Film, DVD, Kassette, CD,...)

Ihre Veranstaltung melden Sie im Voraus bei Ihrer zuständigen GEMA Bezirksdirektion an. Welche Bezirks-direktion für Sie zuständig ist erfahren Sie hier.

 

WUNDERLAND steht Ihnen zum Thema GEMA natürlich gerne beratend zur Seite. Auf Wunsch wickeln wir für Sie die GEMA-Anmeldung für Ihre Veranstaltung ab.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gema.de

 

Unser Kontaktdaten 


WUNDERLAND

... die Eventagentur
Dassenring 14
D-36093 Künzell

FON:  +49 (0) 661 - 95 28 696 

 
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Do.+Fr. 14:00 bis 15:00 Uhr

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Ihr Ansprechpartner:
Heike Wagner



Für alle weiteren Fragen und Informationen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. 


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